Der missglückte Praxisverkauf
So hatte sich ein Praxisverkäufer Weihnachten sicher nicht vorgestellt. Denn das Sozialgericht Marburg stellte noch am 23.12.2015 die Wirksamkeit seines Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung zum Jahresende fest.
So hatte sich ein Praxisverkäufer Weihnachten sicher nicht vorgestellt. Denn das Sozialgericht Marburg stellte noch am 23.12.2015 die Wirksamkeit seines Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung zum Jahresende fest.
Sozialgericht Düsseldorf zur Nachbesetzung einer Arztstelle nach § 103 Abs. 4a S. 5 SGB V
Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hat am 19.10.2011 über die Nachbesetzungsdauer einer in einem medizinischen Versorgungszentrum frei gewordenen Teilzeitstelle entschieden. Das Fazit: Die Arztstelle darf grundsätzlich nicht länger als sechs Monate freigehalten werden.