Der missglückte Praxisverkauf
So hatte sich ein Praxisverkäufer Weihnachten sicher nicht vorgestellt. Denn das Sozialgericht Marburg stellte noch am 23.12.2015 die Wirksamkeit seines Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung zum Jahresende fest.
So hatte sich ein Praxisverkäufer Weihnachten sicher nicht vorgestellt. Denn das Sozialgericht Marburg stellte noch am 23.12.2015 die Wirksamkeit seines Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung zum Jahresende fest.
Zur Frage, ob sich eine Zahlung im Zusammenhang mit einer Praxisübernahme und einer Vertragsarztzulassung als Absetzung für Abnutzung (AfA) für ein Wirtschaftsgut auf den Gewinn auswirkt. […]
Nicht immer stellt die Veräußerung einer Arztpraxis für die dort beschäftigten Mitarbeiter einen Betriebsübergang dar, so das Bundesarbeitsgericht.