Dieser Beitrag wurde am 20. Januar 2015 veröffentlicht und könnte daher veraltet sein, Sprechen Sie uns an, falls Sie an einer Aktualisierung interessiert sind.

Zur Frage, ob sich eine Zahlung im Zusammenhang mit einer Praxisübernahme und einer Vertragsarztzulassung als Absetzung für Abnutzung (AfA) für ein Wirtschaftsgut auf den Gewinn auswirkt.

FG Nürnberg, Urteil vom 23. September 2014 – 1 K 1894/12 –, juris

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