Zur Frage, ob sich eine Zahlung im Zusammenhang mit einer Praxisübernahme und einer Vertragsarztzulassung als Absetzung für Abnutzung (AfA) für ein Wirtschaftsgut auf den Gewinn auswirkt.

FG Nürnberg, Urteil vom 23. September 2014 – 1 K 1894/12 –, juris

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