Vorsicht bei Schein-Praxisgemeinschaften
Fachanwalt für Medizinrecht warnt: Vorsicht vor Scheingesellschaften. Dann droht Ärzten die rückwirkende Berichtigung der betroffenen Honorarbescheide, so jüngst wieder das LSG Bremen.
Fachanwalt für Medizinrecht warnt: Vorsicht vor Scheingesellschaften. Dann droht Ärzten die rückwirkende Berichtigung der betroffenen Honorarbescheide, so jüngst wieder das LSG Bremen.
Wenn Sie in Ihrer Praxis Ärzte anstellen wollen, müssen Sie einige Besonderheiten beachten. Die betreffen nicht nur den Arbeitsvertrag!
So hatte sich ein Praxisverkäufer Weihnachten sicher nicht vorgestellt. Denn das Sozialgericht Marburg stellte noch am 23.12.2015 die Wirksamkeit seines Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung zum Jahresende fest.
Sozialgericht Düsseldorf zur Nachbesetzung einer Arztstelle nach § 103 Abs. 4a S. 5 SGB V
Das SG Marburg hatte sich mit der Abrechnung der Leistungen eines Assistenzarztes durch einen Vertragsarzt zu beschäftigen.
Zur Verpflichtung eines ausscheidenden Gesellschafters einer ÜBAG auf Zulassungsverzicht im Falle seines Ausscheidens.
Neue Krankenhausbehandlungs-Richtlinie des GBA vom 22.01.2015 seit 30.04.2015 in Kraft. Neue Regressfallen für Vertragsärzte. […]
Ausnahmen von der Leistungsbegrenzung bei angestellten Ärzten in § 58 Absatz 5 BPL-RL
Bei Abrechnungsbetrug kann die Zulassung auch noch nach vielen Jahren entzogen werden. Wohlverhalten schützt nicht!
Ob und wie oft Ärzte am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen teilnehmen müssen, ist immer wieder heiß umstritten.