Vertragsarztrecht: SG Düsseldorf zur Nachbesetzung einer Arztstelle
Sozialgericht Düsseldorf zur Nachbesetzung einer Arztstelle nach § 103 Abs. 4a S. 5 SGB V
Sozialgericht Düsseldorf zur Nachbesetzung einer Arztstelle nach § 103 Abs. 4a S. 5 SGB V
Das SG Marburg hatte sich mit der Abrechnung der Leistungen eines Assistenzarztes durch einen Vertragsarzt zu beschäftigen.
Kurzmitteilung: SG Berlin zur Verlegung eines Vertragspsychotherapeutensitzes: SG Berlin, Urteil vom 25. März 2015 – S 83 KA 559/13 –, juris.
Seit dem 23. Juli 2015 ist das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) mit zahlreichen Änderungen für die niedergelassene Versorgung in Kraft.
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung von Anrechnungsfaktoren bei Zulassungen und Anstellungen. Beschluss vom 17.07.2014 mit Wirkung zum 30.09.2014. […]
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) zu ändern. Die Änderung betrifft die Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten.
Ob und wie oft Ärzte am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen teilnehmen müssen, ist immer wieder heiß umstritten.
Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung in §§ 2 und 9 geändert.