Vertragsarztrecht: Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) zu ändern. Die Änderung betrifft die Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten.