Vorsicht bei Schein-Praxisgemeinschaften
Fachanwalt für Medizinrecht warnt: Vorsicht vor Scheingesellschaften. Dann droht Ärzten die rückwirkende Berichtigung der betroffenen Honorarbescheide, so jüngst wieder das LSG Bremen.
Fachanwalt für Medizinrecht warnt: Vorsicht vor Scheingesellschaften. Dann droht Ärzten die rückwirkende Berichtigung der betroffenen Honorarbescheide, so jüngst wieder das LSG Bremen.
Das SG Marburg hatte sich mit der Abrechnung der Leistungen eines Assistenzarztes durch einen Vertragsarzt zu beschäftigen.
Rückstellungen einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen aufgrund Überschreitung der Richtgrößen für ärztliche Verordnungen sind zulässig.