Steuerrecht für Ärzte: Rücklagen für mögliche Regresse

Von |2015-06-24T23:43:57+02:0024/06/2015|Kategorien: Medizinrecht|Tags: , , , , , |Kommentare deaktiviert für Steuerrecht für Ärzte: Rücklagen für mögliche Regresse

Rückstellungen einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen aufgrund Überschreitung der Richtgrößen für ärztliche Verordnungen sind zulässig.