Vorsicht bei Schein-Praxisgemeinschaften

Von |2017-04-05T23:56:24+02:0005/04/2017|Kategorien: Medizinrecht|Tags: , , , , , |0 Kommentare

Fachanwalt für Medizinrecht warnt: Vorsicht vor Scheingesellschaften. Dann droht Ärzten die rückwirkende Berichtigung der betroffenen Honorarbescheide, so jüngst wieder das LSG Bremen.