Seit dem 23. Juli 2015 ist das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) mit zahlreichen Änderungen für die niedergelassene Versorgung in Kraft.

Das Gesetz bringt zahlreiche Neuerungen vor allem im SGB V und in der Zulassungsordnung Ärzte (ZV-Ärzte). Das Änderungsgesetz finden Sie hier im Volltext:

Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG)

Ziele des Gesetzes 

  • stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten
  • Neue Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren – vor allem in ländlichen Gebieten. Medizinische MVZ können nun auch von Kommunen gegründet werden. Weitere Interessante Neuerung: Fachgruppengleiche MVZ
  • Cave: Beschränkungen bei der Praxisnachfolge / Praxisverkauf in überversorgten Gebieten
  • Erhöhung der zu fördernden Weiterbildungsstellen bei den Hausärzten
  • Sicherstellung zeitnaher Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs
  • Schaffung von Terminservicestellen
  • Änderungen im Krankenhaus-Entlassmanagement
  • Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
  • Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung
  • Mehr Wahlrechte bei Leistungen der medizinischen Rehabilitation
  • Förderung von Innovationen in der Versorgung
  • Beschränkung der Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen
  • Systematisches Verfahren zur Methodenbewertung im Medizinproduktebereich
  • Regelungen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen weiterentwickelt und regionalisiert