Dieser Beitrag wurde am 27. Juli 2015 veröffentlicht und könnte daher veraltet sein, Sprechen Sie uns an, falls Sie an einer Aktualisierung interessiert sind.

Seit dem 23. Juli 2015 ist das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) mit zahlreichen Änderungen für die niedergelassene Versorgung in Kraft.

Das Gesetz bringt zahlreiche Neuerungen vor allem im SGB V und in der Zulassungsordnung Ärzte (ZV-Ärzte). Das Änderungsgesetz finden Sie hier im Volltext:

Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG)

Ziele des Gesetzes 

  • stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten
  • Neue Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren – vor allem in ländlichen Gebieten. Medizinische MVZ können nun auch von Kommunen gegründet werden. Weitere Interessante Neuerung: Fachgruppengleiche MVZ
  • Cave: Beschränkungen bei der Praxisnachfolge / Praxisverkauf in überversorgten Gebieten
  • Erhöhung der zu fördernden Weiterbildungsstellen bei den Hausärzten
  • Sicherstellung zeitnaher Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs
  • Schaffung von Terminservicestellen
  • Änderungen im Krankenhaus-Entlassmanagement
  • Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
  • Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung
  • Mehr Wahlrechte bei Leistungen der medizinischen Rehabilitation
  • Förderung von Innovationen in der Versorgung
  • Beschränkung der Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen
  • Systematisches Verfahren zur Methodenbewertung im Medizinproduktebereich
  • Regelungen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen weiterentwickelt und regionalisiert