Seit dem 23. Juli 2015 ist das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) mit zahlreichen Änderungen für die niedergelassene Versorgung in Kraft.
Das Gesetz bringt zahlreiche Neuerungen vor allem im SGB V und in der Zulassungsordnung Ärzte (ZV-Ärzte). Das Änderungsgesetz finden Sie hier im Volltext:
Ziele des Gesetzes
- stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten
- Neue Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren – vor allem in ländlichen Gebieten. Medizinische MVZ können nun auch von Kommunen gegründet werden. Weitere Interessante Neuerung: Fachgruppengleiche MVZ
- Cave: Beschränkungen bei der Praxisnachfolge / Praxisverkauf in überversorgten Gebieten
- Erhöhung der zu fördernden Weiterbildungsstellen bei den Hausärzten
- Sicherstellung zeitnaher Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs
- Schaffung von Terminservicestellen
- Änderungen im Krankenhaus-Entlassmanagement
- Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
- Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung
- Mehr Wahlrechte bei Leistungen der medizinischen Rehabilitation
- Förderung von Innovationen in der Versorgung
- Beschränkung der Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen
- Systematisches Verfahren zur Methodenbewertung im Medizinproduktebereich
- Regelungen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen weiterentwickelt und regionalisiert