Selbständig im ärztlichen Bereitschaftsdienst
Ein Arzt, der für niedergelassene Ärzte zwei- bis dreimal pro Monat den Nachtdienst im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV übernimmt, soll kein Arbeitnehmer sein.
Ein Arzt, der für niedergelassene Ärzte zwei- bis dreimal pro Monat den Nachtdienst im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV übernimmt, soll kein Arbeitnehmer sein.
Finanzgericht Sachsen-Anhalt: Zur Umsatzsteuerpflicht bei Hausnotrufdienst und Fahrdienst im ärztlichen Notdienst […]
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat Fahrdienstleistungen mit medizinischer und administrativer Assistenz für ihren vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst öffentlich ausgeschrieben.
Ob und wie oft Ärzte am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen teilnehmen müssen, ist immer wieder heiß umstritten.