Selbständig im ärztlichen Bereitschaftsdienst

Von |2016-05-21T01:01:50+02:0021/05/2016|Kategorien: Medizinrecht|Tags: , , , |0 Kommentare

Ein Arzt, der für niedergelassene Ärzte zwei- bis dreimal pro Monat den Nachtdienst im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV übernimmt, soll kein Arbeitnehmer sein.