Selbständig im ärztlichen Bereitschaftsdienst
Ein Arzt, der für niedergelassene Ärzte zwei- bis dreimal pro Monat den Nachtdienst im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV übernimmt, soll kein Arbeitnehmer sein.
Ein Arzt, der für niedergelassene Ärzte zwei- bis dreimal pro Monat den Nachtdienst im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV übernimmt, soll kein Arbeitnehmer sein.