BSG: Wohlverhalten schützt nicht bei Abrechnungsbetrug

Von |2015-03-13T12:04:27+01:0025/01/2015|Kategorien: Medizinrecht|Tags: , , , , |0 Kommentare

Bei Abrechnungsbetrug kann die Zulassung auch noch nach vielen Jahren entzogen werden. Wohlverhalten schützt nicht!