Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hat am 19.10.2011 über die Nachbesetzungsdauer einer in einem medizinischen Versorgungszentrum frei gewordenen Teilzeitstelle entschieden. Das Fazit: Die Arztstelle darf grundsätzlich nicht länger als sechs Monate freigehalten werden.
Sei allerdings nur eine viertel Stelle nachzubesetzen, so könne sich das MVZ mehr Zeit lassen. In diesem Fall sei weder ein Versorgungsauftrag entzogen noch könne ein Arztsitz neu vergeben werden. Das berichtet die Ärztezeitung in ihrer Ausgabe vom 4.11.2011.
Die schriftliche Urteilsbegründung ist noch abzuwarten.
BSG, Urteil vom 19.10.2011 – B 6 KA 23/11 R
Vorinstanzen:
SG Aachen – S 7 KA 4/08
LSG Nordrhein-Westfalen – L 11 KA 31/09