Statusfeststellung bei KV-Bereitschaftsärzten

Von |2023-10-25T00:25:42+02:0025/10/2023|Kategorien: Medizinrecht|Tags: , , , , , , , , |1 Kommentar

Das Bundessozialgericht - Urteil vom 24. Oktober 2023 - B 12 R 9/21 R - hat heute eine für alle Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen empfindliche Entscheidung zum ärztlichen bzw. zahnärztlichen Bereitschaftsdienst getroffen. Zahn/Ärzte, die am Notdienst teilnehmen, sind in dieser Funktion nicht zwingend selbständig tätig.