Die Beschäftigung freier Mitarbeiter birgt Unsicherheiten, vor allen in Kliniken und Krankenhäusern sowie Arztpraxen. Dennoch vertrauen Klinikleitung wie Ärzte noch immer auf überholte Regelungen – ein Beitrag im aktuellen Deutschen Ärzteblatt.
Sozialrecht: Vorsicht, Scheinselbstständigkeit!
Dtsch Arztebl 2017; 114(39): [2]
Staufer, Andreas; Dietrich, Miria
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Fragen zum Thema Scheinselbständigkeit beantwortet meine Kollegin Frau Rechtsanwältin Miria Dietrich. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 089 652001. Damit wir schneller Bescheid wissen: Geben Sie als Webcode Ärzteblatt an.