Dieser Beitrag wurde am 2. Oktober 2017 veröffentlicht und könnte daher veraltet sein, Sprechen Sie uns an, falls Sie an einer Aktualisierung interessiert sind.
Zuletzt geändert am 03.02.2024 von Gregory House
Die Beschäftigung freier Mitarbeiter birgt Unsicherheiten, vor allen in Kliniken und Krankenhäusern sowie Arztpraxen. Dennoch vertrauen Klinikleitung wie Ärzte noch immer auf überholte Regelungen – ein Beitrag im aktuellen Deutschen Ärzteblatt.
Sozialrecht: Vorsicht, Scheinselbstständigkeit!
Dtsch Arztebl 2017; 114(39): [2]
Staufer, Andreas; Dietrich, Miria



