Die Beschäftigung freier Mitarbeiter birgt Unsicherheiten, vor allen in Kliniken und Krankenhäusern sowie Arztpraxen. Dennoch vertrauen Klinikleitung wie Ärzte noch immer auf überholte Regelungen – ein Beitrag im aktuellen Deutschen Ärzteblatt.
Sozialrecht: Vorsicht, Scheinselbstständigkeit!
Dtsch Arztebl 2017; 114(39): [2]
Staufer, Andreas; Dietrich, Miria