HmbKatSG: Hamburger Katastrophenschutz
Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte über die Voraussetzungen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz zu urteilen. Das Ergebnis: Antragsteller dürfen nicht voraussetzungslos im Katastrophenschutz mitwirken.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte über die Voraussetzungen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz zu urteilen. Das Ergebnis: Antragsteller dürfen nicht voraussetzungslos im Katastrophenschutz mitwirken.
Recht im Rettungsdienst, Feuerwehrrecht, Katastrophenschutzrecht - alles eine Grauzone? Eigentlich nicht. Während Juristen gerne abwägen, Sachverhalte prüfen, müssen Mitarbeiter der BOS entscheiden. Und das meist schnell. Ein Vortrag für Entscheider, die rechtssicher agieren wollen. Vortrag aufgrund der Pandemie entfallen.