Katastrophenschutzgesetz

12 12.07.2021

HmbKatSG: Hamburger Katastrophenschutz

Von |2021-07-12T22:09:14+02:0012/07/2021|Kategorien: Unkategorisiert|Tags: , , |0 Kommentare

Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte über die Voraussetzungen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz zu urteilen. Das Ergebnis: Antragsteller dürfen nicht voraussetzungslos im Katastrophenschutz mitwirken.

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