Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen im PJ? Was müssen Lehrkrankenhäuser und -praxen sowie die Studenten bei der Delegation ärztlicher Leistungen beachten? Was ist zulässig, was nicht?
Patiententaxi, Bettenschieben und Kopieren?
Das Praktische Jahr ist nicht nur ein Praktikum. Wie sieht es mit den Arbeitszeiten aus, mit der Arbeitssicherheit, der arbeitsmedizinischen Untersuchung, mit etwaigen Versicherungen oder bei einem Studienaufenthalt im Ausland?
Diese und weitere Fragen beantwortet Dr. Andreas Staufer in einem einstündigen Vortrag.
Ärzte können ihre Leistung nicht nach belieben an Dritte, insbesondere nicht an Nicht-Ärzte, delegieren. Zu den Nicht-Ärzten zählen auch die Studenten im Praktischen Jahr (PJ-Studenten). Sie befinden sich mit ihrem Medizinstudium in einer „Grauzone“ zwischen Nicht-Arzt und Arzt – die Approbation fehlt ihnen noch, ärztliche Maßnahmen sollen sie jedoch unter Anleitung erlernen. Die Grenzen dessen, was der Arzt dem PJler übertragen bzw. „delegieren“ darf, sind nicht immer eindeutig. Überschreiten der Arzt bzw. der PJ-Student diese Grenze, drohen straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen mit weitreichenden Folgen auch für die Approbation.
Dabei sind die Fragen der Delegation ärztlicher Leistungen auf Nichtärzte – insbesondere auf PJ-Studenten – noch lang nicht abschließend durch die Rechtsprechung geklärt. Kliniken täten daher gut daran, die Delegation ärztlicher Leistung auf nicht ärztliches Personal zu prüfen, entsprechende Arbeitsabläufe festzulegen und in einem Curriculum die erlaubten Maßnahmen der PJ-Studenten zu bestimmen.
Die Vorlesung soll die Medizinstudenten daher sensibilisieren, auf Risiken hinweisen, ohne Angst vor der ärztlichen Berufsausübung zu schüren.
Übersicht der erörterten Urteile
- Verurteilung eines Medizinstudenten im Praktischen Jahr (Bielefelder Baby)
Amtsgericht Bielefeld, 10 Ds-16 Js 279/11-1009/12 (1. Instanz)
Landgericht Bielefeld, 011 Ns-16 Js 279/11-11/13 (2. Instanz) - Verurteilung einer Medizinstudentin im Praktischen Jahr (Wachkoma)
LG Mainz, Urteil vom 09.04.2014 , 2 O 266/11 - Aufklärung durch Medizinstudenten im Praktischen Jahr
OLG Karlsruhe · Urteil vom 29. Januar 2014 · Az. 7 U 163/12
Hinweise der Delegation ärztlicher Leistungen
- Persönliche Leistungserbringung –
Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung (Stand: 29.08.2008)
Weitere Übersichten
Gesetzestexte
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