Rettungsdienst Genehmigung

Sie wollen einen Krankentransportwagen (KTW) oder Rettungswagen (RTW), Intenivtransportwagen (ITW), Rückholdienst oder Organtransport betreiben? Sie wollen eine Genehmigung für Leistungen des Rettungsdienstes (Krankentransport oder Notfallrettung) beantragen? Oder möchten Sie Ihren schon genehmigten Betrieb ändern oder erweitern? Wir sind in allen Bundesländern tätig und können Sie hierbei unterstützen.

Wir beraten Sie zunächst, welche Optionen in Ihrem Bundesland möglich sind. Das heißt, ob Sie rettungsdienstliche Leistungen nur mit Beauftragung oder mit einer Genehmigung durchführen dürfen.

Leistungen im Rettungsdienstrecht

  • Wollen Sie Krankentransport als Einzelperson oder juristische Person betreiben?
    Wir beraten Sie hinsichtlich der für Sie geeigneten Rechtsform.
  • Wollen Sie Ihr Unternehmen in eine gemeinnützige Gesellschaft umwandeln?
    Wir beraten Sie bei den Umstrukturierungsmaßnahmen.
  • Sie haben Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen?
    Wir beraten Sie dahingehend, ob Sie die subjektiven und objektiven Voraussetzungen erfüllen.
  • Fragen rund um die Fahrzeug-Zulassung?
    Auch bei Fragen rund um Blaulicht, Martinshorn und BOS stehen wir Ihnen zur Seite.

Genehmigungsantrag Rettungsdienst

Nachfolgend haben wir ein Formular für Sie vorbereitet:

  • Antrag auf Durchführung (qualifizierten) Krankentransports
  • Antrag auf Durchführung der Patientenbeförderung
  • Antrag auf Durchführung der Notfallrettung
  • Antrag auf Durchführung der Patientenrückholung / Auslandsrückholung
  • Arzneimittel-, Blut- und Organtransporte
Dr. Andreas Staufer
Dr. Andreas StauferRechtsanwalt
Dr. Andreas Staufer ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Medizinrecht. Schwerpunkte sind Neue Technologien, Technologisierung und Datenschutz sowie Rettungsdienstrecht.

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