Einführung in das deutsche Medizinrecht

Ausländische Ärzte, die in Deutschland eine Berufserlaubnis bzw. Approbation erhalten haben, sehen sich in ihrer beruflichen Praxis meist mit besonderen deutschen Rechtsfragen konfrontiert:

  • Patientenrechte einschließlich Aufklärung
  • Schweigepflicht und Datenschutz
  • Dokumentation
  • Patientenverfügung
  • Ärztliches Berufsrecht, Heilmittelwerberecht
  • Abrechnung mit Gebührenordnung
  • Arbeitsschutz
  • Medizinprodukterecht
  • Arzneimittelrecht, Betäubungsmittelrecht
  • Unterbringungsgesetze
  • Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kenntnis deutschen Rechts ist für die ärztliche Berufsausübung in Deutschland sowohl für die eigene als auch für die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter bedeutsam. So empfiehlt auch die Kultusministerkonferenz regelmäßig „Antragsteller zu beraten, die naturgemäß bestehenden Unterschiede in den o.g. rechtsbezogenen Themen in Eigeninitiative auszugleichen.

Wir bieten auf Nachfrage Fortbildungen zum „Medizinrecht für ausländische Ärzte“  individuell oder auch in Gruppen. Ziel der Schulung ist die Erlangung der wichtigsten Grundkenntnisse zur rechtssicheren Berufsausübung.

Zielgruppe

  • Ärzte, die im Ausland studiert haben und eine ärztliche Berufsausübung in Deutschland anstreben oder kürzliche damit begonnen haben. Als Sprachniveau empfehlen wir mind. B2.
  • Ärztekammern für neue Mitglieder
  • Kassenärztliche Vereinigungen für neue Mitglieder
  • Krankenhäusern und Praxen als Arbeitgebern

Die Seminare bieten wir in unseren Schulungsräumen an, alternativ auch bei Ihnen vor Ort.

Die Ausbildungsinhalte können Sie individuell zusammenstellen.

Über den Referenten

Dr. Andreas Staufer ist Fachanwalt für Medizinrecht und Lehrbeauftragter an der Ludwig Maximilians Universität München.