Datenschutzhinweis bei Internetrecherche

Von |2024-07-06T16:37:32+02:0006/07/2024|Kategorien: Datenschutzrecht|Tags: , , , |0 Kommentare

Führt der Arbeitgeber über einen Arbeitnehmer eine Google-Recherche durch, ist der Bewerber - nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf - hierüber zu informieren. Die Internetrecherche als solche ist dagegen grundsätzlich rechtmäßig. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht aus Art. 14 Abs. 1 lit. d DSGVO führe zudem zu keinem Beweisverwertungsverbot.