Ist Ihr Impressum noch aktuell?

Von |2021-04-19T11:10:41+02:0019/04/2021|Kategorien: IT-Recht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

Bereits letztes Jahr ist der Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten. Dieser ersetzt den Rundfunkstaatsvertrag. Sollte Ihr Impressum noch auf § 55 RStV oder gar den alten MDStV verweisen, so ist diese Angabe falsch.