Privatliquidation – Information auch in Notfällen
Auch in Notfällen müssen rein privatärztlich tätige Ärzte gesetzlich versicherte Patienten über die Privatliquidation und die Folgen aufklären.
Auch in Notfällen müssen rein privatärztlich tätige Ärzte gesetzlich versicherte Patienten über die Privatliquidation und die Folgen aufklären.