Vergütungsregelungen für ausgewählte Videosprechstunde im EBM durch KBV und GKV-Spitzenverband beschlossen. Zusatzleistungen bei Videosprechstunde gewährt.

Technische Anforderungen für Praxen und Videodienst: Anlage 31b BMV-Ä.

Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017

Beschluss
http://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2017-02-21_ba389_3.pdf