Dieser Beitrag wurde am 28. März 2017 veröffentlicht und könnte daher veraltet sein, Sprechen Sie uns an, falls Sie an einer Aktualisierung interessiert sind.

Vergütungsregelungen für ausgewählte Videosprechstunde im EBM durch KBV und GKV-Spitzenverband beschlossen. Zusatzleistungen bei Videosprechstunde gewährt.

Technische Anforderungen für Praxen und Videodienst: Anlage 31b BMV-Ä.

Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017

Beschluss
http://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2017-02-21_ba389_3.pdf