Blaulicht für den Hausnotruf
VGH Baden-Württemberg: Hausrufnotdienste dürfen ihre Fahrzeuge nicht mit blauem Blinklicht ausrüsten. Sie haben auch keinen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung.
VGH Baden-Württemberg: Hausrufnotdienste dürfen ihre Fahrzeuge nicht mit blauem Blinklicht ausrüsten. Sie haben auch keinen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung.