Blaulicht für den Hausnotruf
VGH Baden-Württemberg: Hausrufnotdienste dürfen ihre Fahrzeuge nicht mit blauem Blinklicht ausrüsten. Sie haben auch keinen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung.
VGH Baden-Württemberg: Hausrufnotdienste dürfen ihre Fahrzeuge nicht mit blauem Blinklicht ausrüsten. Sie haben auch keinen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung.
Hat ein Unfall-Arzt Anspruch auf Blaulicht und Sonderrechte? Am Universitätsklinikum in Erlangen jedenfalls dürfen Unfall-Ärzte, die keine Notärzte sind, jetzt schneller zum Verletzten in die Klinik – das Innenministerium macht es möglich. Ein Anästhesist fragte: Ist das zulässig? […]