Blaulicht

4 04.07.2014

Unfall-Arzt mit Blaulicht und Sonderrechten

Von |2014-07-04T13:53:14+02:0004/07/2014|Kategorien: Medizinrecht, Rettungsdienstrecht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

Hat ein Unfall-Arzt Anspruch auf Blaulicht und Sonderrechte? Am Universitätsklinikum in Erlangen jedenfalls dürfen Unfall-Ärzte, die keine Notärzte sind, jetzt schneller zum Verletzten in die Klinik – das Innenministerium macht es möglich. Ein Anästhesist fragte: Ist das zulässig? […]

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