Konkurrenzschutz bei Praxismiete
Konkurrenzschutz: Vermietet der Vermieter weitere Räumlichkeiten an einen ärztlichen Mitbewerber, kann dies zur Kürzung der Miete berechtigen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2012 - XII ZR 117/10 Eine vertragswidrige Konkurrenzsituation ist ein Mangel der Mietsache. Dieser Mangel kann zur Mietminderung berechtigen. Enthält der Mietvertrag keine die Konkurrenz ausschließende Klausel, kann ein Konkurrenzschutz auch ohne vertragliche Vereinbarung bestehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich der Mieter nach Treu und Glauben hierauf verlassen konnte. Der Fall Der Kläger - ein Facharzt für Orthopädie - hatte einen Mietvertrag [...]