Fotos von Patienten veröffentlicht: Kündigung

Von |2014-05-14T10:30:37+02:0014/05/2014|Kategorien: IT-Recht, Medizinrecht|Tags: , , , , , |0 Kommentare

Unerlaubte Veröffentlichung von Fotografien eines Patienten auf Facebook rechtfertigen außerordentliche Kündigung. Abzustellen ist aber immer auf den konkreten Einzelfall.