Kein Heil- und Kostenplan aufgrund mangelhafter Praxissoftware?

Von |2016-09-29T15:10:30+02:0030/09/2016|Kategorien: IT-Recht, Medizinrecht|Tags: , , , |0 Kommentare

Software-​Hersteller müssen sich der aktuellen Rechtslage anpassen und nicht die Rechtsprechung der veralteten Software.