Dieser Beitrag wurde am 8. Januar 2014 veröffentlicht und könnte daher veraltet sein, Sprechen Sie uns an, falls Sie an einer Aktualisierung interessiert sind.

Kann ein Unternehmer nicht mehr auf seine Emails zugreifen und verpasst er dadurch die Chance auf einen Vertragsabschluss, dann kann der Provider schadenersatzpflichtig sein!

OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013 – 2 U 4/13

Amtlicher Leitsatz:

Gewährleistet ein Dienstleister, der sich vertraglich zur Bereitstellung eines E-Mail-Accounts verpflichtet hat, pflichtwidrig den Zugriff des Nutzers auf diesen Account nicht, erreicht deshalb den Nutzer eine für die Realisierung eines gewerblichen Vergütungsanspruchs maßgebliche E-Mail nicht und geht dem Nutzer diese Erwerbsmöglichkeit dadurch endgültig verloren, so kann das eine Haftung auf Ersatz entgangenen Gewinns begründen.

Fundstelle: MMR-Aktuell 2014, 353754 – beck-online.

Was ist zu tun?

Provider sollten in ihrer Leistungsbeschreibung und ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen klare Regelungen treffen, in welchem Umfang sie die Erreichbarkeit ihrer Server gewährleisten.