Es kursiert ein möglicherweise geleakter Entwurf einer Verordnung über einen Europäischen Ansatz für künstliche Intelligenz der Europäischen Kommission (Regulation on a european Approach for artificial intelligence). Kommt also eine Künstliche-Intelligenz-Verordnung, eine KI-Verordnung (Artificial Intelligence Regulation – AI-Regulation)?

Die Authenzität des Entwurfs konnten wir bislang nicht bestätigen. Tatsächlich beschäftigt sich die EU mit einem europäischen Ansatz zu künstlicher Intelligenz. (Vergleiche auch: A European approach to Artificial intelligence | Shaping Europe’s digital future (europa.eu) Bereits im April 2019 hatte sie Ethikleitlinien für eine vertrauenswürdige künstliche Intelligenz veröffentlicht. (Ethics guidelines for trustworthy AI | Shaping Europe’s digital future (europa.eu)). Und auch der European Research Council (ERC) beschäftigt sich mit KI: ARTIFICIAL INTELLIGENCE | ERC: European Research Council (europa.eu)

KI-Verordnung (Entwurf)

Der möglicherweise geleakte Entwurf führt zur Begründung aus:

Artificial intelligence is a fast evolving family of technologies that can contribute to a wide array of economic and societal benefits across the entire spectrum of industries and social activities. By improving prediction, optimising operations and resource allocation and personalizing service delivery, the use of artificial intelligence can provide key competitive advantages to companies and support socially and environmentally beneficial outcomes, for example in healthcare, farming, education, infrastructure management, energy, transport and logistics, public services, security, and climate change mitigation and adaptation, to name just a few.

Zu Deutsch etwa:

Künstliche Intelligenz ist eine sich schnell entwickelnde Familie von Technologien, die zu einem breiten zu einer Vielzahl von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteilen über das gesamte Spektrum von Industrien und sozialen Aktivitäten. Durch die Verbesserung von Vorhersagen, die Optimierung von Abläufen und Ressourcenallokation sowie die der Personalisierung von Dienstleistungen kann der Einsatz von künstlicher Intelligenz Unternehmen entscheidende Wettbewerbsvorteile verschaffen und sozial und ökologisch vorteilhafte Ergebnisse unterstützen, zum Beispiel zum Beispiel in den Bereichen Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Bildung, Infrastrukturmanagement, Energie, Transport und Energie, Transport und Logistik, öffentliche Dienste, Sicherheit, Klimaschutz und Klimaanpassung, um nur einige zu nennen.

Doch die Kommission fürchtet auch Risiken. Daher sei ein Rechtsrahmen erforderlich, einen europäischen Ansatz für künstliche Intelligenz. Er solle die Entwicklung und Aufnahme künstlicher Intelligenz fördern, das ein hohes Maß an Schutz bietet, um den öffentlichen Interessen, insbesondere der Gesundheit, der Sicherheit und der Grundrechte und -freiheiten von Personen, die durch das Unionsrecht anerkannt und geschützt sind, zu begegnen.

Die Verordnung soll das Inverkehrbringen, das Indienststellen und den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen in der Union regeln. Ferner enthält die Verordnung
Transparenzregeln für KI-Systeme zur Interaktion mit natürlichen Personen und verwendeten KI-Systemen zum Generieren oder Bearbeiten von Bild-, Audio- oder Videoinhalten. Sie zielt auf Anbieter wie Nutzer ab.

Künstliche Intelligenz Systeme

Artificial intelligence system or AI system means software that is developed with one or more of the approaches and techniques listed in Annex I and can, for a given set of human-defined objectives, generate outputs such as content, predictions, recommendations, or decisions influencing real or virtual environments. AI systems are designed to operate with varying levels of autonomy. An AI system can be used as a component of a product, also when not embedded therein, or on a stand-alone basis and its outputs may serve to partially or fully automate certain activities, including the provision of a service, the management of a process, the making of a decision or the taking of an action;

Auf Deutsch etwa:

Ein System mit künstlicher Intelligenz oder KI-System bezeichnet Software, die mit einem oder mehreren der in Anhang I aufgeführten Ansätze und Techniken entwickelt wurde und die für eine gegebene Reihe von durch den Menschen definierten Zielen Ergebnisse wie Inhalte, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugen kann, die reale oder virtuelle Umgebungen beeinflussen. KI-Systeme sind so konzipiert, dass sie mit unterschiedlichem Grad an Autonomie arbeiten. Ein KI-System kann als Bestandteil eines Produkts, auch wenn es nicht darin eingebettet ist, oder als eigenständiges System verwendet werden, und seine Ergebnisse können dazu dienen, bestimmte Tätigkeiten teilweise oder vollständig zu automatisieren, z. B. die Erbringung einer Dienstleistung, die Steuerung eines Prozesses, die Entscheidungsfindung oder das Ausführen einer Handlung;

Sanktionen

Ähnlich der DSGVO sieht auch die Künstliche-Intelligenz-Verordnung Sanktionen vor, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein sollen. Dazu dienen Geldbußen bis zu 20.000.000 EUR oder im Falle eines Unternehmens bis zu 4 % des weltweiten Gesamtjahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.

Sobald uns die veröffentlichte Version vorliegt, berichte ich wieder.


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