Ab dem 13.06.2014 gelten neue Bestimmungen für Widerrufsbelehrungen im Fernabsatz. Grund hierfür ist eine weitere Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union. Ziel ist eine einheitliche Widerrufsregelung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Rechtlicher Hintergrund ist die am 23.06.2011 verabschiedete Richtlinie 2011/83/EU (EU-Verbraucherrechterichtlinie – EU-VRRL).
Online-Shops, aber auch alle anderen Dienstleister, die einen auf Fernabsatz ausgerichteten Geschäftsbetrieb betreiben, sollten sich mit den neuen Regelungen beschäftigen – oder ihre Widerrufsbelehrung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die neue Rechtslage anpassen lassen. Sonst drohen möglicherweise Abmahnungen der Mitbewerber oder von Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen.
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