Ab dem 13.06.2014 gelten neue Bestimmungen für Widerrufsbelehrungen im Fernabsatz. Grund hierfür ist eine weitere Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union. Ziel ist eine einheitliche Widerrufsregelung in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Rechtlicher Hintergrund ist die am 23.06.2011 verabschiedete Richtlinie 2011/83/EU (EU-Verbraucherrechterichtlinie – EU-VRRL).

Online-Shops, aber auch alle anderen Dienstleister, die einen auf Fernabsatz ausgerichteten Geschäftsbetrieb betreiben, sollten sich mit den neuen Regelungen beschäftigen – oder ihre Widerrufsbelehrung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die neue Rechtslage anpassen lassen. Sonst drohen möglicherweise Abmahnungen der Mitbewerber oder von Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen.

Sie wollen die Widerrufsbelehrung rechtssicher anpassen lassen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.