Neue EVB-IT Typ A und Pflege S für öffentliche Hand

EVB-IT Überlassung Typ A und EVB-IT Pflege S neu gefasst. Sie ersetzen die gleichnamigen Vertragsbedingungen aus den Jahren 2002 und 2003.Die Musterverträge für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand wurden überarbeitet. Der IT-Planungsrat hat die neuen Bedingungen in seiner Sitzung vom 17.06.2015 als Anwendungsempfehlung für seine Mitglieder beschlossen.

EVB-IT sind Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen. Es sind Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen der öffentlichen Hand. Die EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch Bundesbehörden verbindlich anzuwenden; teilweise sind sie auch für Länder und Kommunen sowie deren Gesellschaften verbindlich. So können die EVB-IT beispielsweise auch auf IT-Verträge in Krankenhäusern, insbesondere bei Verträgen über die Planung und Steuerung von IT-Projekten, die Beschaffung, Wartung von Hard- und Software anzuwenden sein.

Die EVB-IT werden in Abstimmung mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) formuliert und lösen die Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB) zunehmend ab.

Quelle:
Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (Exterer Link)
Übersicht der angebotenen Vertragsmuster (Exterer Link)

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