Dieser Beitrag wurde am 25. September 2015 veröffentlicht und könnte daher veraltet sein, Sprechen Sie uns an, falls Sie an einer Aktualisierung interessiert sind.
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Ergänzung für Juristen: „Einwilligung schließen“ ist so natürlich nicht ganz zutreffend. Der aufmerksame juristische Zuhörer möge mir einige kleinere rechtsdogmatische Nuancen dieses Beitrags verzeihen.




