Delegation ärztlicher Leistungen
Die Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal ist am 1.10.2013 in Kraft getreten. Die Vereinbarung regelt die Anforderungen für die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Anhand eines Katalogs wird beispielhaft aufgeführt, welche Maßnahmen delegiert werden können und welche spezifischen Anforderungen an die Erbringung zu stellen sind. Der Katalog ist nicht abschließend, sondern dient lediglich der Orientierung. Er wurde zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband vereinbart. Stets ärztliche Leistung bleiben Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung des [...]