Auch Autoresponder mit Werbung unzulässig

Von |2014-05-10T00:34:54+02:0010/05/2014|Kategorien: IT-Recht|Tags: , , , , , |0 Kommentare

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart kann auch die Eingangsbestätigung einer eMail unzulässig sein. Voraussetzung: Sie enthält Werbung und der Empfänger hat in den Empfang von Emails nicht eingewilligt.