Krankenkassen im Wettbewerb

Von |2014-08-12T00:10:18+02:0004/10/2013|Kategorien: Medizinrecht, Wettbewerbsrecht|Tags: , , |0 Kommentare

Auch gesetzliche Krankenkassen dürfen werben. Aber sie müssen sich wie andere Werbetreibende auch an die gesetzlichen Regeln halten. EuGH, Urteil vom 03.10.2013 - C-59/12 Im vorliegenden Fall hatte sich 2008 die BKK Mobil Oil schriftlich an ihre Mitglieder gewandt: "Wer die BKK Mobil Oil jetzt verlässt, bindet sich an die Neue für die nächsten 18 Monate. Somit entgehen Ihnen attraktive Angebote [...] Sie müssen am Ende möglicherweise drauf zahlen, wenn Ihre neue Kasse mit dem ihr zugeteilten Geld nicht auskommt und deshalb [...]