19.000 Todesfälle nach Behandlungsfehlern in Kliniken pro Jahr, knapp die Hälfte davon wäre vermeidbar. Das jedenfalls behauptet die AOK (Quelle: Ärztezeitung vom 22.1.2014). Ob die Zahlen stimmen und wie sie in Verhältnis zueinander zu setzen sind, betrifft die Statistik. Richtig ist allerdings, dass es sinnvoller ist in Risikomanagement und Fehlervermeidungsstrategien zu investieren als in Arzthaftungsprozesse und Schadenersatz.
Das hat jetzt auch der Gesetzgeber erkannt. Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Krankenhäuser haben daher künftig neue Vorgaben zum Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen (auch CIRS=Critical Incident Reporting Systems) zu beachten. Die Vorgaben stammen von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Er muss aufgrund Änderungen des § 137 SGB V im Rahmen des Patientenrechtegesetzes zukünftig auch Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme in der medizinischen Versorgung GKV-Versicherter sicherstellen.
Risikomanagement und Fehlermeldesysteme ergänzen damit zukünftig die bereits bestehenden Qualitätsmanagement-Richtlinien. Nach der Vorstellung des G-BA soll das Risikomanagement künftig auch Risikoanalyse, -bewertung, -bewältigung und -überwachung sowie Schulungen der Beteiligten als Mindeststandards enthalten. Fehlermeldesysteme für Mitarbeiter sollen einfach zugänglich sein. Der Vertragspartner muss sicherstellen, dass Meldungen freiwillig, anonym und sanktionsfrei erfolgen können. Sie sollen dazu beitragen, fehlerbegünstigende Faktoren zu analysieren und Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Möglichen Behandlungsfehlern will der Gesetzgeber damit vorbeugen. Auch der G-BA erhofft sich hierdurch Verbesserungen in der medizinischen Versorgung. Der Wortlaut der Beschlüsse ist noch nicht veröffentlicht. Sie sind noch durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu prüfen und treten erst nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Quelle: Pressemitteilung 2/14 des G-BA vom 23.01.2014.
Immer noch unbekannt scheint in diesem Zusammenhang auch die neue Norm zum Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen zu sein: Die DIN EN 15224. Sie beruht auf der ISO 9001:2008, beinhaltet jedoch auch konkrete Forderungen an die Patientensicherheit und das Management klinischer Risiken.
Noch mehr Bürokratisierung, noch mehr Kosten, sagen jetzt möglicherweise die einen. Andererseits sind Risikomanagement und CIRS für Fluggesellschaften und Piloten bereits seit langem Pflicht. Und dass dies kein Hexenwerk ist, davon berichten die Piloten sogar selbst. Wer mehr wissen will, den Interessiert vielleicht unser Fortbildungsabend zum Crew Resource Management und den Möglichkeiten zur Vorbeugung von Fehlern aufgrund menschlichen Versagens:
Crew Resource Management in Luftfahrt und Medizin
oder wie ein Neandertaler in Cockpit und OP überleben kann
mit CRM-Trainer und Pilot Dirk Farsch und FA Medizinrecht Dr. Andreas Staufer
am 05.02.2014 in München
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