Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19.12.2013: Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Änderung des Beschlusses vom 20.06.2013 – Herausnahme der Leistungsbereiche Geburtshilfe und Neonatologie aus der Anlage 2 für 2013 – ab heute in Kraft.

BAnz AT 13.01.2014 B2