Ärzte lassen sich gerne in Gemeinschaftspraxen nieder. Sie bevorzugen die Kooperation mit anderen Ärzten. Vertretungen lassen sich einfacher gestalten, man kann sich gegenseitig konsultieren und Kosten auf mehreren Schultern verteilen. Dadurch arbeiten Gemeinschaftspraxen häufig effizienter als Einzelpraxen. Doch was müssen die Gesellschafter untereinander regeln?

Der Gesellschaftsvertrag fixiert die Spielregeln der Gesellschafter untereinander: Wer bringt was in die Gesellschaft ein? Nach welchen Grundsätzen und Prinzipien arbeitet die Gesellschaft? Wie werden Gewinne und Verluste verteilt? Wieviel Urlaub gönnen sich die
Gesellschafter? Was passiert im Krankheitsfall? Gerne übersehen werden die Regelungen für das Ausscheiden der Gesellschafter: im Streit, bei Berufsunfähigkeit oder Tod – Riskieren Sie keine hohen Abfindungen, wenn es in der Praxis kriselt.

Schreiben Sie den Vertrag nicht (nur) für Kammer und KV, sondern für sich – er regelt Ihr Lebenswerk. Prüfen Sie den Vertrag  daher auch regelmäßig und passen Sie ihn bei Änderungen der Praxis den neuen Gegebenheiten an. Bestenfalls informiert Ihr Steuerberater uns bei wesentlichen Änderungen – wir prüfen gerne, ob Anpassungen erforderlich sind.

Wichtig ist auch: Der Vertrag soll Interessenkonflikte zwischen den Gesellschaftern aufgreifen. Von da an sollten die Gesellschafter einen einheitlichen – den vereinbarten – Kurs fahren.

Zum Download der Checkliste (PDF)

Mit dieser Checkliste können Sie wichtige Vorfragen eines ärztlichen Gesellschaftsvertrags klären.

=> Checkliste Gesellschaftsvertrag Gemeinschaftspraxis