Sind Sie Vertragsarzt? Wollen Sie Ihre Praxis in den nächsten Jahren verkaufen? Dann planen Sie rechtzeitig, denn es steht wieder einmal eine Gesetzesänderung an: Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz!

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2014 den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz soll „gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau“ ermöglichen. Doch was bringt es?

Dem Praxisverkäufer bietet es neue Hürden, aber auch Möglichkeiten.

Zulassungsausschüsse sollen Nachbesetzungsanträge zukünftig ablehnen, wenn eine Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist. Bislang konnten das die Zulassungsausschüsse, haben davon aber kaum Gebrauch gemacht – jetzt sollen die Zulassungsausschüsse die Nachbesetzung ablehnen, wenn nicht eine gesetzlich geregelte Ausnahme greift. Ausnahmen soll es dafür mehrere geben: So kann der Zulassungsausschuss beispielsweise eine Nachbesetzung gestatten, wenn sich der Nachfolger verpflichtet, seine Praxis in ein schlechter versorgtes Gebiet des selben Planungsbereichs zu verlegen.

Im Gegenzug bietet der Gesetzesentwurf Ärzten die Chance weitere potentielle Praxiskäufer zu finden. Man muss nur etwas ideenreich sein. Denn wenn es nach dem Kabinettsentwurf geht, können zukünftig auch Kommunen Träger eines MVZ sein und dieses im Eigenbetrieb führen. Die Gemeinden selbst könnten so aktiv die Versorgung in der Region beeinflussen und ortsansässige Praxen übernehmen. Der Praxisabgeber könnte also zusammen mit Regionalpolitikern nach Lösungen für ein gemeinsames Problem suchen: Seine ärztliche Nachfolge.

Aber auch die Gründung eines MVZ gestaltet sich nach den Ideen des Gesetzesentwurfs leichter. Er will das Kriterium der „fachübergreifenden Versorgung“ streichen – das ermöglicht arztgruppengleiche MVZ. Reine Hausarzt- oder spezialisierte facharztgruppengleiche MVZ wären zulässig, ebenso reine Zahnarzt-MVZ oder psychotherapeutische MVZ. Damit könnte das Interesse eines Unternehmens erstarken, ein regionales MVZ zu gründen.

Häufig fehlt es Praxisverkäufern leider etwas an Phantasie. Ärzte verkaufen ihre Praxis – mit wenigen Ausnahmen – nur einmal in ihrem Leben; sie sind also eher unerfahren in Praxiskauf und Praxisverkauf. Mit den richtigen Ideen und einer durchdachten Umsetzung besteht zumindest die reelle Möglichkeit die eigene Praxis zu verkaufen. Der Staat bietet Ärzten zusätzlich finanzielle Unterstützung und eine Beratungsförderung im Rahmen der Unternehmensnachfolge von immerhin bis zu 1.500 EUR – Bedürftigkeit wird nicht vorausgesetzt.

Praxiskäufer und Praxisverkäufer sollte sich daher schon jetzt auf etwaige Eventualitäten einstellen – und sich bereits vor Antragstellung rechtzeitig rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich beraten lassen.