Dieser Beitrag wurde am 10. Januar 2015 veröffentlicht und könnte daher veraltet sein, Sprechen Sie uns an, falls Sie an einer Aktualisierung interessiert sind.
Änderung des Heilberufsgesetzes in Rheinland-Pfalz zum 1.1.2015.
Die Änderungen sind veröffentlicht in GVBl. 2014, 302. Sie finden die aktuelle Gesamtausgabe unter: http://landesrecht.rlp.de/
Das Heilberufsgesetz vom 20. Oktober 1978 ist vorbehaltlich der Regelungen in § 109 Abs. 1 Satz 2 und § 110 außer Kraft getreten.
Zuletzt geändert am 24.09.2015 von Dr. Andreas Staufer


