Änderung des Heilberufsgesetzes in Rheinland-Pfalz zum 1.1.2015.
Die Änderungen sind veröffentlicht in GVBl. 2014, 302. Sie finden die aktuelle Gesamtausgabe unter: http://landesrecht.rlp.de/
Das Heilberufsgesetz vom 20. Oktober 1978 ist vorbehaltlich der Regelungen in § 109 Abs. 1 Satz 2 und § 110 außer Kraft getreten.
Dr. Andreas Staufer
Partner bei FASP Finck Sigl & Partner
Rechtsanwalt Dr. Staufer ist Fachanwalt für Medizinrecht und IT-Recht.
Zu seinen Schwerpunkten zählen eHealth, LegalTech und Datenschutz.
Rufen Sie ihn an: Telefon 089 652001. Oder schreiben Sie ihm: info@fasp.de.
Die Beiträge sind nicht abschließend und ersetzen keinesfalls eine anwaltliche Beratung. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie Ihren Anwalt - oder uns.
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