Bayern erlässt neue Bayerische Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV) vom 23. April 2015.

Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Mit Ablauf des 31. Dezember 2015 treten die bisherige Verordnung über die Tätigkeit als Rettungssanitäter (RSanV) vom 26. Oktober 1978, sowie § 21d der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) außer Kraft.

Quelle: Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2015 (215-5-1-3-I)
via Verkündungsplattform Bayern

Fragen zur BayRettSanV

Sie sind Unternehmer oder Ausbildungsstätte und haben rechtliche Fragen zu den Änderungen der BayRettSanV? Rufen Sie uns an.