Neue Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV) vom 23. April 2015
Bayern erlässt neue Bayerische Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV) vom 23. April 2015. […]
Bayern erlässt neue Bayerische Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV) vom 23. April 2015. […]
Am 31.12.2013 endet die Übergangsfrist für die Fahrer der Bayerischen Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF). Dann ist für Fahrer mindestens die Qualifikation als Rettungssanitäter Pflicht. Bislang werden an zahlreichen bayerischen Notarztstandorten noch geeignete Personen als Fahrer der NEF eingesetzt. Bereits seit der Novelle 2008 fordert Art. 43 Abs. 2 BayRDG jedoch: "Fahrerinnen und Fahrer von Notarzt- und Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugen müssen mindestens die Qualifikation als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter haben." Von dieser Qualifikation darf auch im Einzelfall nicht abgewichen werden, da die Ausnahmeregelung des Art. 43 Abs. 3 [...]