Berlin: Geldbuße von 25.000 EUR für Arzt
Vorwurf gegen Arzt: Nicht gewissenhafte Berufsausübung, Falschabrechnung entgegen GOÄ, Forderung von vermögenswerten Vorteilen.
Vorwurf gegen Arzt: Nicht gewissenhafte Berufsausübung, Falschabrechnung entgegen GOÄ, Forderung von vermögenswerten Vorteilen.
Vergaberecht: Nach einer heutigen Entscheidung des EuGH sind Ärztekammern keine öffentlichen Auftraggeber. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2011, VII-Verg 38/11 EuGH, Urteil vom 12.09.2013 – C‑526/11, IVD GmbH & Co. KG gegen Ärztekammer Westfalen-Lippe Sind Ärztekammern eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und somit öffentliche Auftraggeber? Diese Frage hatte das OLG Düsseldorf in einem Vergabeverfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Bereits der Generalanwalt beim EuGH, Paolo Mengozzi, äußerte hierbei die Auffassung, dass Ärztekammern keine öffentlichen Auftraggeber seien. Der EuGH folgte nunmehr dieser [...]