Ärztekammer

12 12.09.2013

Ärztekammern keine öffentlichen Auftraggeber

Von |2014-08-12T00:16:40+02:0012/09/2013|Kategorien: Medizinrecht, Wettbewerbsrecht|Tags: , , |0 Kommentare

Vergaberecht: Nach einer heutigen Entscheidung des EuGH sind Ärztekammern keine öffentlichen Auftraggeber. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2011, VII-Verg 38/11 EuGH, Urteil vom 12.09.2013 – C‑526/11, IVD GmbH & Co. KG gegen Ärztekammer Westfalen-Lippe Sind Ärzte­kammern eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und somit öf­fentliche Auftraggeber? Diese Frage hatte das OLG Düsseldorf in einem Vergabeverfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Bereits der Generalanwalt beim EuGH, Paolo Mengozzi, äußerte hierbei die Auffassung, dass Ärztekammern keine öffentlichen Auftraggeber seien. Der EuGH folgte nunmehr dieser [...]

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