Berufsgericht für Heilberufe Berlin verurteilt Arzt zu 25.000 EUR Geldbuße. Der Vorwurf: Nicht gewissenhafte Berufsausübung, Falschabrechnung entgegen GOÄ, Forderung von vermögenswerten Vorteilen.
Berufsgericht für Heilberufe Berlin, Beschluss vom 02. Juni 2015 – 90 K 5.14 T –, juris
Einen Teil der Anschuldigungen der Ärztekammer wies das Berufsgericht zurück. Andererseits stellte es auch berufliche Vergehen des Arztes fest:
- Zieht ein Arzt bei der Schmerztherapie nicht einen anderen fachkundigen Arzt hinzu, so kann dies eine Verletzung seiner Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung darstellen.
- Ebenso liegt ein Verstoß gegen seine Berufspflicht vor, wenn er sich – nicht nur geringfügige – Geschenke oder andere Vorteile im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung versprechen lässt. Das ist erst recht der Fall, wenn er sich ein Haus notariell versprechen lässt.
Ärzte sollten sich unbedingt selbst für ihr Berufsrecht sensibilisieren. Leider ist dies kein wesentlicher Bestandteil des Studiums, so dass ich hier ein Selbststudium der berufsrechtlichen Vorschriften nur dringend anraten kann!
Checkliste für Ärzte
Bei Vorwurf eines Verstoßes gegen das Berufsrecht:
Fachanwalt für Medizinrecht anrufen!
Denn Verstöße gegen die Berufsordnung münden oft genug nicht nur in berufsrechtlichen, sondern teils sogar strafrechtlichen Verfahren. Ist ein Verfahren dem Arzt erst einmal bekannt, sollten sie sich zwingend anwaltlich vertreten lassen.