Berlin: Verwendung rettungsdienstlicher Begriffe

Von |2020-06-26T12:49:52+02:0026/06/2020|Kategorien: Rettungsdienstrecht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

Die Werbung mit rettungsdienstlichen Begriffen kann nicht nur wettbewerbsrechtlich bedenklich sein. VG Berlin bestätigt Untersagungsverfügung wegen unzulässiger Verwendung rettungsdienstlicher Bezeichnungen.